MHW Überführungsfonds

UNSERE LEISTUNGEN

Der MHW Überführungsfonds unterstützt seine Mitglieder und die berechtigten Familienangehörigen im Todesfall bei Bestattungsangelegenheiten, der Überführung und religiösen Diensten. Ziel ist es, Familien in ihren schwersten Tagen nicht allein mit Formalitäten, Organisation und Überführung umgehen zu lassen.

Die Fondsleistungen gelten, wenn die Mitgliedschaftsbedingungen erfüllt sind und die Mitgliedschaft aktiv ist. Damit der Ablauf im Todesfall ordnungsgemäß erfolgen kann, ist es wichtig, MHW schnellstmöglich zu informieren.

 

Welche Leistungen bietet der Fonds?

Der MHW Überführungsfonds bietet im Todesfall Unterstützung bei der Vorbereitung des Verstorbenen, der Erledigung notwendiger Formalitäten und der Organisation der Überführung.

Die wichtigsten im Rahmen des Fonds angebotenen Leistungen sind:

  • Abwicklung aller offiziellen Formalitäten und notwendige Beratung
  • Durchführung der Bestattungsangelegenheiten nach islamischen Grundsätzen
  • Rituelle Waschung, Einhüllung in das Leichentuch und religiöse Vorbereitung des Verstorbenen
  • Standardgerechte Einsargung des Verstorbenen
  • Organisation der Überführung an den festgelegten Ort in möglichst kurzer Zeit
  • Transport des Verstorbenen mit einem Ambulanzfahrzeug in erforderlichen Fällen
  • Prüfung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Begleiterticket entsprechend den Fondsbedingungen
  • Notwendige Informationen zum Übergabe- und Überführungsprozess in der Türkei oder in einem anderen Land

 

Ziel dieser Leistungen ist es, den Familien in ihren schmerzvollen Tagen zu helfen, den Ablauf geordneter, sicherer und unter Berücksichtigung religiöser Sensibilitäten abzuschließen.

 

Wie erfolgt die Überführung?

Im Todesfall muss zunächst Kontakt mit MHW aufgenommen werden. Nachdem MHW informiert wurde, werden die notwendigen Hinweise zu den Bestattungsangelegenheiten gegeben und der Ablauf wird eingeleitet.

Für die Überführung des Verstorbenen werden die Formalitäten, Unterlagen, religiösen Vorbereitungen und die Transportorganisation entsprechend den festgelegten Bedingungen begleitet. Nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen wird der Verstorbene standardgerecht eingesargt und an den festgelegten Ort überführt.

Vorgänge, die ohne Benachrichtigung des Fonds durchgeführt werden, oder Bestattungsunternehmen, die von der Familie eigenständig beauftragt werden, können außerhalb der Verantwortung von MHW liegen. Daher ist es wichtig, im Todesfall vor jedem Schritt Kontakt mit MHW aufzunehmen.

 

Was ist im Todesfall zu tun?

Im Todesfall sollten die Familienangehörigen ohne Panik schnellstmöglich MHW erreichen. Der erste Schritt für einen korrekten Ablauf ist, MHW zu informieren.

 

Im Todesfall sind folgende Schritte zu beachten:

  • MHW muss schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail informiert werden.
  • Name, Vorname, Mitgliedsinformationen und Sterbeort des Mitglieds müssen mitgeteilt werden.
  • Es muss angegeben werden, wohin der Verstorbene überführt oder wo er beigesetzt werden soll.
  • Ohne die Anweisung von MHW darf kein Bestattungsunternehmen eigenständig beauftragt werden.
  • Die erforderlichen offiziellen Unterlagen und Informationen müssen MHW übermittelt werden.
  • Der Vorgang wird entsprechend den Fondsbedingungen geprüft und die notwendigen Schritte werden eingeleitet.

Die Befolgung dieser Schritte hilft dabei, die Überführung und die Beisetzungsangelegenheiten schneller und geordneter durchzuführen.

 

Was ist bei einem Todesfall in Deutschland zu tun?

Wenn das Mitglied oder ein berechtigter Familienangehöriger in Deutschland verstirbt, muss MHW schnellstmöglich informiert werden.

MHW unterstützt bei der Vorbereitung des Verstorbenen, der Erledigung der Formalitäten, der Durchführung islamischer Dienste und der Überführung des Verstorbenen an den festgelegten Ort. Je nachdem, ob der Verstorbene in die Türkei überführt oder in Deutschland beigesetzt werden soll, werden die notwendigen Schritte organisiert.

Wenn eine Beisetzung in Deutschland gewünscht wird, werden die religiösen und offiziellen Vorgänge im Rahmen der Fondsbedingungen durchgeführt. Bestimmte Kosten, wie zum Beispiel die Kosten für die Grabstätte, können jedoch von den Angehörigen des Verstorbenen zu tragen sein.

 

Was geschieht bei einem Todesfall in der Türkei?

Wenn ein Mitglied in der Türkei verstirbt, ist der Fonds möglicherweise nicht für Beisetzung und Überführung verantwortlich. In diesem Fall erfolgt eine Zahlung nach den festgelegten Fondsbedingungen.

Nach den Angaben in den Unterlagen wird im Todesfall in der Türkei eine Zahlung von 500 € an die Anspruchsberechtigten geleistet. Für diese Zahlung und die geltenden Bedingungen sollte direkt Kontakt mit MHW aufgenommen werden, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Auch bei einem Todesfall in der Türkei ist es wichtig, dass die Familienangehörigen MHW informieren. So kann genau geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Ablauf erfolgt.

 

Was geschieht bei einem Todesfall außerhalb Deutschlands und der Türkei?

Wenn der Todesfall außerhalb Deutschlands und der Türkei eintritt, kann im Rahmen der Fondsbedingungen eine Zahlung an die Angehörigen erfolgen. Nach den Angaben in den Unterlagen wird in diesem Fall eine Zahlung von 1.500 € an die Angehörigen geleistet.

In einem solchen Fall muss MHW schnellstmöglich informiert werden. Das Land, in dem der Todesfall eingetreten ist, der Ort, an dem sich der Verstorbene befindet, der Überführungswunsch sowie die Kontaktdaten der Familienangehörigen müssen an MHW übermittelt werden.

Bei Todesfällen außerhalb Deutschlands und der Türkei können sich die offiziellen Formalitäten und Überführungsbedingungen je nach Land unterscheiden. Daher ist es wichtig, den Ablauf in Abstimmung mit MHW durchzuführen.

 

Welche Fälle werden vom Fonds nicht übernommen?

Der MHW Überführungsfonds bietet Unterstützung im Rahmen der festgelegten Mitgliedschaftsbedingungen und des Leistungsumfangs. Manche Fälle können außerhalb des Fondsumfangs liegen oder zusätzliche Kosten können von den Angehörigen des Verstorbenen zu tragen sein.

 

Die wichtigsten Fälle, die möglicherweise nicht vom Fonds übernommen werden, sind:

  • Bestattungsvorgänge, die ohne Benachrichtigung von MHW durchgeführt werden
  • Kosten von Bestattungsunternehmen, die von der Familie ohne Genehmigung des Fonds beauftragt wurden
  • Begleitertickets, die ohne vorherige Information an MHW gekauft wurden
  • Kosten für die Grabstätte
  • Zusätzliche Kosten, die aus Obduktion, Polizei oder behördlichen Vorgängen entstehen
  • Leistungen, die beantragt werden, ohne dass die Mitgliedschaftsbedingungen erfüllt sind
  • Anträge von Personen, deren jährlicher Kostenbeitrag nicht bezahlt wurde oder deren Mitgliedschaft nicht aktiv ist
  • Anträge zu Familienangehörigen, die bei der Antragstellung nicht angegeben oder später nicht an MHW gemeldet wurden
  • Besondere Fälle im Zusammenhang mit schweren gesundheitlichen Umständen, die bereits vor der Mitgliedschaft bestanden, aber nicht mitgeteilt wurden
  • Fälle, die in den Fondsbedingungen ausdrücklich vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind

Für die genauesten Informationen zu Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen und Ausnahmen wird empfohlen, direkt Kontakt mit MHW aufzunehmen.