MHW Überführungsfonds

MITGLIEDSCHAFT UND BEDINGUNGEN

Die Mitgliedschaft im MHW Überführungsfonds wurde geschaffen, um Familien in schwierigen Zeiten eine zuverlässige Unterstützung bei der Überführung, den Vorbereitungen der Bestattung sowie den religiösen Bestattungsleistungen zu bieten. Die Mitgliedschaft erfolgt nach Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen und nach vollständigem Ausfüllen des Antragsformulars.
Wer kann Mitglied werden?

Mitglied im MHW Überführungsfonds können Personen werden, die in Deutschland wohnen. Wer Mitglied werden möchte, muss über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland verfügen, krankenversichert sein und die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Außerdem ist es wichtig, dass Mitglieder Änderungen der Adresse, des Familienstands sowie Änderungen in Bezug auf Familienangehörige rechtzeitig an MHW melden. Diese Informationen sind notwendig, damit die Mitgliedsdaten aktuell bleiben und die Leistungen reibungslos in Anspruch genommen werden können.

Wie wird man Mitglied?

Personen, die Mitglied werden möchten, füllen zunächst das Mitgliedsantragsformular aus und unterschreiben es. Im Antragsformular müssen persönliche Daten, Kontaktdaten sowie die Familienangehörigen, die den Fonds in Anspruch nehmen können, vollständig angegeben werden.

Nachdem das Antragsformular ausgefüllt wurde, wird die Aufnahmegebühr entsprechend der Altersgruppe bezahlt. Sobald Formular und Zahlungsinformationen bei MHW eingegangen sind, wird der Antrag geprüft. Nach Vervollständigung der Unterlagen werden die Mitgliedschaftsvorgänge eingeleitet und der Mitgliedsdatensatz angelegt.

Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühr im MHW Überführungsfonds richtet sich nach der Altersgruppe der antragstellenden Person. Bei Mitgliedschaften im Alter von 0 bis 30 Jahren wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Für Anträge ab 31 Jahren gelten die festgelegten Gebühren nach Altersgruppen.

 

Für Verstorbene, die außerhalb der Türkei überführt werden sollen, wird die Aufnahmegebühr doppelt berechnet. Personen mit 100 % Schwerbehinderung oder mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis zahlen bei Vorlage eines Nachweises die Hälfte der Aufnahmegebühr.

 

Die aktuellen Aufnahmegebühren können Sie der folgenden Tabelle entnehmen oder für nähere Informationen direkt Kontakt mit MHW aufnehmen.

Jährlicher Kostenbeitrag

Neben der Aufnahmegebühr sind die Mitglieder verpflichtet, auch den jährlichen Kostenbeitrag zu zahlen. Der jährliche Kostenbeitrag wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Ausgaben des Fonds innerhalb des Jahres festgelegt und den Mitgliedern mitgeteilt.

 

Die Zahlung des Kostenbeitrags innerhalb der angegebenen Frist ist für den Fortbestand der Mitgliedschaft wichtig. Mitglieder, die den Kostenbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Fondsleistungen haben. Daher müssen die Zahlungstermine beachtet und die Adressdaten aktuell gehalten werden.

Welche Familienangehörigen sind umfasst?

Der MHW Überführungsfonds kann vom Mitglied selbst, vom gesetzlich angetrauten Ehepartner und von Kindern unter 30 Jahren in Anspruch genommen werden. Damit Familienangehörige den Fonds nutzen können, müssen ihre Angaben im Antragsformular korrekt und vollständig eingetragen sein.

 

Änderungen in der Familiensituation, zum Beispiel Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Adressänderung, müssen rechtzeitig an MHW gemeldet werden. So bleibt der Mitgliedsdatensatz aktuell und es entstehen keine Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Leistungen.

Wichtige Bedingungen
  •  Für den Mitgliedsantrag muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Die bei der Antragstellung angegebenen Identitäts-, Adress-, Kontakt- und Familieninformationen müssen korrekt sein.
  • Die Angaben zu den Familienangehörigen, die die Mitgliedschaftsleistungen in Anspruch nehmen können, müssen im Antragsformular vollständig angegeben werden.
  • Adressänderungen, Änderungen des Familienstands, die Geburt eines Kindes oder Änderungen bezüglich Familienangehöriger müssen rechtzeitig an MHW gemeldet werden.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, den jährlichen Kostenbeitrag innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen.
  • Mitglieder, die den jährlichen nicht rechtzeitig zahlen, können Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Fondsleistungen haben.
  • Damit die vom Fonds versendeten Informationen und Mitteilungen das Mitglied erreichen können, müssen die Kontaktdaten aktuell gehalten werden.
  • Nachdem die Aufnahmegebühr und die erforderlichen Unterlagen bei MHW eingegangen sind, werden die Mitgliedschaftsvorgänge geprüft.
  • Im Todesfall muss MHW schnellstmöglich informiert werden.
  •  Für Vorgänge, die ohne Benachrichtigung von MHW durchgeführt werden, oder für Bestattungsunternehmen, die ohne Befugnis beauftragt werden, kann die Institution keine Verantwortung übernehmen.
  • Das Recht auf Inanspruchnahme der Fondsleistungen besteht, wenn die Mitgliedschaftsbedingungen erfüllt sind und die Mitgliedschaft aktiv ist.
  • Aufnahmegebühren und jährliche Kostenbeiträge werden nicht erstattet.
  • Bei besonderen Situationen in Bezug auf Gesundheitszustand oder Mitgliedschaftsbedingungen gelten die aktuellen Mitgliedschaftsbedingungen von MHW.
  • Für die genauesten und aktuellsten Informationen wird den Mitgliedern empfohlen, direkt Kontakt mit MHW aufzunehmen.